+49 160 94 70 10 16 mattheis@com-interim.de

Es droht die Kürzung der Einspeisevergütung um mehr als 20% zum 01. Januar 2019!

von | 06. Nov.. 2018 | Photovoltaik

Die Bundesregierung hat erneut zugeschlagen!

Der neue Referentenentwurf zum Energiesammelgesetz sieht eine drastische Absenkung der Einspeisevergütung von Aufdachanlagen von mehr als 20% vor. Damit aber noch nicht genug. Das Ganze soll bereits ab dem 01.Januar 2019 gelten, was den betroffenen Unternehmen kaum die Luft zum Atmen lässt.

Was genau ist passiert?

Im aktuellen Entwurf des sogenannten „Energiesammelgesetzes“ schlägt die Bundesregierung unter Führung von Herrn Altmeier vor, dass der bisherige Einspeisetarif für Aufdachanlagen mit einer Größe von 40kW bis 750kW zum 01. Januar 2019 von bisher 10,26 Cent pro kWh auf 8,33 Cent pro kWh abgesenkt werden soll.

Warum soll das passieren, obwohl es doch bereits eine funktionierende Regulierung des Einspeisetarifes je nach Zubau gibt?

Angeblich, so steht es im Entwurf, habe man gemäß geltendem EU-Recht keine andere Möglichkeit gehabt. Aufgrund der dramatisch gesunkenen Preise für Photovoltaikmodule und Photovoltaikanlagen, welche mit dem anhaltenden Überangebot im Weltmarkt und dem Auslaufen der EU-Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule begründet werden, hat dies in den vergangenen Monaten zu einer „Überförderungssituation von größeren Photovoltaikdachanlagen“ geführt.

Es heißt in dem Referendum weiter, dass eine erneute Preiserhebung im Oktober 2018 und eine Wirtschaftlichkeitsanalysen gezeigt hätten, dass die Preise stärker als die Förderung gesunken seien. Eine Überförderung läge bereits jetzt bei Anlagen ab 60 kW vor. Die Bundesregierung sei, nach Aussage des Referendums, beihilferechtlich verpflichtet, der EU-Kommission eine Überförderung anzuzeigen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Dieser Anzeigepflicht sei man bereits nachgekommen wolle die Überförderung zum 01. Januar 2019 durch eine Anpassung des anzulegenden Wertes für Solaranlage bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW korrigieren. Der ermittelte Wert betrug im Oktober 2018 10,68 Cent pro kWh und wird zum 01. Januar auf das Niveau der Freiflächenanlagen abgesenkt. Dieser beträgt zum 01. Januar 2019 exakt 8,33 Cent pro kWh.

Was sind die Auswirkungen?

Da das Referendum noch nicht verabschiedet ist (dies soll angeblich noch in dieser Woche geschehen), können die Auswirkungen aktuell noch nicht beziffert werden. Klar ist jedoch, dass eine solch kurzfristige Umsetzung für alle Beteiligten extrem hart sein werden.

Für Projektentwickler, die normalerweise Monate im Voraus planen und Lieferverträge und Kapazitäten preislich immer an die aktuell gültige Einspeisevergütung gekoppelt sind, ist bei einer Reduzierung der Vergütung von mehr als 20% kein Gewinn mehr zu machen und im Einzelfall droht einigen Unternehmen sogar die Insolvenz. Wir werden sehen.

Gibt es auch etwas Positives an der Sache?

Indirekt ja, denn Projektentwickler, die über aktuell im Bau befindliche Anlagen verfügen, haben deutlich größere Chancen, Ihre Projekte noch bis zum Ende des Jahres zu verkaufen und sich Liquidität zu verschaffen für das, was im kommenden Jahr, aller Voraussicht nach, kommt.

Auch wir kooperieren mit Projektpartnern, die aktuell noch Projektanteile an Projekten veräußern (ab 50.000€ Investitionsvolumen), welche noch in diesem Jahr beim Energieversorger zum Netzanschluss angemeldet werden und sich somit den aktuell gültigen Einspeisetarif sichern.

Private Investoren, die mit dem Gedanken spielen, sich eine Solaranlage als Direktinvestment zu sichern, sollten jetzt allerdings sehr schnell sein. Es steht zu erwarten, dass die angekündigte Reduzierung jetzt innerhalb weniger Tage zum Abverkauf der verfügbaren Anlagen führen wird.

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie bei Interesse ein 15-minütiges Erstgespräch mit mir. Sichern Sie sich Ihr Solarprojekt in 2018 und profitieren auch Sie von den aktuellen Konditionen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.