Steuerliche Vorteile eines Photovoltaik Direktinvestments
Ein Photovoltaik Direktinvestment ist nicht bloß auf Grund der langfristig stabilen Erträge eine attraktive Wertanlage …
… sondern auch wegen der hoch interessanten steuerlichen Rahmenbedingungen. Photovoltaik Direktinvestments sind komplett steuerabschreibungsfähig und das innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums verglichen mit einer klassischen Immobilienfinanzierung. Mit Hilfe des Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) können bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Vorfeld der Investition von der Steuer abgesetzt werden.
Mit der Sonderabschreibung (Sonder-Afa), also auch mit der linearen Abschreibung über 20 Jahre kommen weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzu. Insgesamt wird das Solar-Direktinvestment über die Betriebsdauer zu 100 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Steuervorteile und Abschreibungsmöglichkeiten erklärt.
Investitionsabzugsbetrag
Das deutsche Steuerrecht räumt Investoren die Option ein, bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes bereits vorher der Investition steuerlich geltend zu machen.
Der Investitionsabzugsbetrag wird als gewinnmindernde Rücklage definiert (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG).
Zur Bildung eines IAB reicht schon bereits die Investitionsabsicht, d.h., wenn Du den IAB bereits in der Planungsphase Deines Photovoltaik Direktinvestments beantragst, können bereits 40 Prozent des geschätzten Kaufpreises im Jahr VOR dem Kauf von der Steuer abgesetzt werden.
Das frei werdende Geld steht somit als Eigenkapital für Dein Solar-Direktinvestment zur Verfügung. Spätestens drei Jahre nach der Geltendmachung muss die Solaranlage dann allerdings auch gekauft werden, ansonsten muss der gesetzte IAB zurückgenommen werden und es fällt ein Säumniszins an.
Folgende Anforderungen gelten für den Investitionsabzugsbetrag (IAB):
- Der IAB ist auf maximal 200T€ begrenzt. D.h. Dein Investment darf 500T€ nicht überschreiten (40% von 500T€ sind 200T€). Für Gemeinsamveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Satz.
- Der IAB begünstigt abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Eine Solaranlage wird steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt.
- Maximal 40 Prozent des Anschaffungswertes können abgeschrieben werden.
- Seit 2016 kann der Investitionsabzugsbetrag ohne nähere Funktionsbeschreibung gebildet werden.
Sonderabschreibung
Zusätzlich zum IAB können Solaranlagenbesitzer bis zu 20 Prozent des Netto-Kaufpreises als Sonder-Afa absetzen. Nach § 7g Abs. 5 EStG darf diese Sonderabschreibung beliebig über die ersten fünf Jahre verteilt werden. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert nach der Bildung des Investitionsabzugsbetrages.
Wurden also die 40 Prozent IAB abgesetzt, entspricht die Sonder-Afa 12 Prozent des Anschaffungswertes. Bei einem Anlagenwert von Exemplarisch 200.000 Euro entspricht dies 24.000 Euro.
Lineare Abschreibung
Photovoltaikanlagen werden vorwiegend linear auf 20 Jahre abgeschrieben. Jährlich können hiermit weitere 5 Prozent des restlichen Nettowertes Deiner Solar-Direktinvestition einkommensmindernd geltend gemacht werden. Werden alle drei Steueroptimierungsmöglichkeiten genutzt – IAB, Sonder-Afa und lineare Abschreibung – können im Anschaffungsjahr und bereits im Jahr davor bis zu 55 Prozent des Kaufaufwandes von der Steuer abgesetzt werden.
Investitionsbeispiel
Investitionssumme | 100.000 € |
Steuersatz | 42 % |
Investitionsabzugsbetrag (40 Prozent im Vorjahr des Photovoltaik-Direktinvestments) |
40.000 € |
Steuerersparnis via IAB | 16.800 € |
Sonder-Afa auf Restwert (20 Prozent im Kaufjahr) |
12.000€ |
Steuerersparnis mit Hilfe Sonder-Afa | 5.040 € |
Gesamte Steuererstattung | 21.840 € |
Fazit
Neben der Langfristigkeit und den seitens Erneuerbare-Energien-Gesetz stabilen und staatlich garantierten Einnahmen, sprechen ebenfalls steuerliche Anreize für ein Solar-Direktinvestment.
Mittels IAB, Sonder-AfA und lineare Abschreibung werden die Investitionskosten in diesem Fall über 20 Jahre rundum abgeschrieben.
HINWEIS: Dies ist KEINE steuerliche Beratung. Im Einzelfall solltest Du die steuerlichen Auswirkungen eines Solar-Direktinvestments unbedingt mit Deinem Steuerberater besprechen, damit Du den vollen steuerlichen Vorteil für Dich nutzen kannst.